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NSF - Reinigung in der Lebensmittelindustrie

Die Reinigung in der Lebensmittelindustrie unterliegt in Deutschland dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-

und Futtermittelgesetzbuch LFGB. Gem. S 2 LFGB zählen Reinigungsmittel zu den Bedarfsgegenständen. Es ist verboten, Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen, von denen Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberflächen übergehen. Die wässerigen 864 Grad Reiniger sind vollständig mit Wasser mischbar und eignen sich aufgrund ihrer rückstandsfreien Abspülbarkeit für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie gem. S 31 LFGB.

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